Wir sind bestrebt, Ihnen die verschiedenen Termine jeweils so früh als möglich mitzuteilen. Sie erhalten entsprechend für Ihre Dienstleistungen auch wie gewohnt die Dienstanzeige (in doppelter Ausführung, einmal für Sie und einmal für Ihren Arbeitgeber) und den Marschbefehl.
Die Dienstanzeigen werden direkt vom Kp Kdt an die entsprechenden AdA versendet. Dies erfolgt so früh als möglich, mindestens jedoch 20 Wochen vor dem Dienst. Ca 6-8 Wochen vor dem Dienst erhalten die AdA den Marschbefehl. Ab dem Erhalt des Marschbefehls sind keine Dienstverschiebungsgesuche (mit Ausnahme Unfall, Ausfall des Hundes etc) mehr bewilligt! Dies bedingt eine frühzeitige Planung und allfällige Kontaktaufnahme jedes einzelnen AdA's!