Das Ausfüllen und das termingerechte Zurücksenden der Jahreskontrolle gehört zu den ausserdienstlichen Pflichten des Militärhundeführers!
„Wird die Leistungskontrolle nicht rechtzeitig eingereicht (30.09.2011), so wird der daraus entstehende Zusatzaufwand des Komp Zen Vet D u A Tiere und des LVb Log dem fehlbaren HFhr in Rechnung gestellt.
Die allgemeine Berechnung von Verwaltungsgebühren wird hierfür als Grundlage genommen. Ein allfälliger Restbetrag wird dem HFhr nach Einreichung und Prüfung der Leistungskontrolle ausbezahlt.“