Jede Änderung der folgenden Angaben müssen sie, entsprechend den Weisungen im Dienstbüchlein, dem Sektionschef resp. dem Kreiskommando melden:
Wenn sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen sie einen Auslandurlaub beantragen. Reichen sie ihr Gesuch so früh wie möglich ein. In der Regel wird einem Gesuch nicht entsprochen, wenn sie bereits zu einer persönlichen Dienstleistung aufgeboten sind. Wenn sie sich nicht länger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen.
Bitte jedoch auch bei einer Abwesenheit von mehr als 2 Monaten eine kurze Info an den Kp Kdt!
Wenn Sie Ihren Wohnort ohne eigentlichen Wohnungswechsel für mehr als zwei Monate wechseln, müssen sie sicherstellen, dass ihnen die militärische Post nachgesandt wird. Über ihre persönlichen Dienstleistungen müssen sie sich rechtzeitig informieren.
Sie müssen ihre Ausrüstung stets vollständig und in gutem, einsatzfähigem Zustand halten und durch sorgfältige Verwahrung vor Diebstahl und Beschädigung schützen. Ihre Taschenmunition (falls noch im Besitz) darf nicht ohne spezielle Anordnung geöffnet werden.