Wie es in den ausserdienstlichen Pflichten steht (hier), ist jeder AdA verpflichtet, seinen Umzug innerhalb von 14 Tagen seinem Sektionschef zu melden und
dabei das Dienstbüchleon abzugeben.
Zusätzlich bitte ich alle AdA, mittels Formular die neuen Koordinaten auch dem Kp Kdt zu melden.