Einen Nachfolgehund kann nur ein bereits in der HFhr Kp 14 eingeteilter Hundeführer vorzeigen. Vörgängig muss er die Grunddaten des Hundes an den Kp Kdt melden.
Die Anforderungen an den Hund und auch das Vorzeigen ist identisch mit demjenigen des Quereinstigertests. Genaue Angaben sind hier ersichtlich.
Die Kontaktangaben finden Sie hier.