Die Hundeführerkompanie 14

In der HFhr Kp 14 sind sämtliche Miliz-Hundeführer der Schweizer Armee eingteilt. Diese haben entweder die Funktion eines Schutz- oder Rettungshundeführers bzw sind Kader.

 

Der grosse Unterschied zu anderen Funktionen oder Einheiten ist, dass jeder HFhr freiwillig diese Aushebungsfunktion wählt und nur mit einer entsprechend bestandenen Vorrekrutierung zur Rekrutenschule im Komp Zen Vet D u A Tiere zugelassen wird.

 

Während dieser Rekrutenschule, welche 18 Wochen dauert, wird definitiv entschieden ob der AdA Schutzhundeführer oder Rettungshundeführer wird. Entsprechend unterschiedlich ist dann die Ausbildung. Die meisten Rekruten erwerben ihren Hund zu einem Vorzugspreis im Militär, wo dieser bereits einige Zeit durch Profis ausgebildet und vorbereitet wurde. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen eigenen geeigneten Hund mit zu nehmen und zu militarisieren.

In die HFhr Kp 14 werden dann alle HFhr eingeteilt, welche die RS bestanden haben plus natürlich einem gewissen Pool des Rückwärtigen. Während den WK mit der HFhr Kp 14 trainieren die AdA in ihrer Funktion als Schutz- oder Rettungshundeführer, sei dies mit Übungen oder in Zusammenarbeit mit anderen Truppengattungen. Die HFhr Kp 14 ist ebenfalls in der Lage, Detachementsweise anderen Formationen einsatzunsterstellt zu werden und Assistenzdienst zu leisten (z Bsp WEF).

 

Da "Hundeführer" als "Spezialistenfunktion" gilt, ist die Regelung bezüglich der zu leistenden Diensttage bzw Dienstalters anders. Sobald ein HFhr die Anzahl Diensttage erfüllt hat, wird er grundsätzlich in das Betr Det eingeteilt und bleibt dort auf Reserve, bis er vom Kanton das Aufgebot zur Materialabgabe erhält. Während bei anderen Truppen in einem gewissen Alter die Entlassung bevorsteht, egal wieviel Diensttage noch zu leisten wären, kann / muss der HFhr seine restlichen Diensttage bis zu dem Jahr leisten, in dem er 50. jährig wird.

 

Zusätzlich ist jeder HFhr verpflichtet jährlich ein bestimmtes Soll an Training oder Prüfungen zu absolvieren. Erfüllt er dieses Soll nicht, so wird er entweder verwarnt oder ins Betr Det umgeteilt. Dann besteht keine Möglichkeit mehr, den Hund im Dienst zu führen.

Termine

Bis 03.02.12

SchH Z 1 (WEF)

02.02. - 03.02.12

RH Det 1

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